Vorratsdatenspeicherung 3.0

Mittwoch, 10.März 2010 von Katharina

Netz!

Der Online-Gigante Google hat vor Möglichkeiten für Hausbesitzer zu schaffen bei Google Street View Aufnahmen bereits vor der Veröffentlichung im Netz löschen zu lassen.

Diese Möglichkeit darf nur als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, denn Google muss endlich lernen sich an Gesetze zu halten. Die Anwohner müssen bereits vor der Aufnahme um die Einwilligung gebeten werden. Wir sehen ganz klar Google und nicht die Bürgerinnen und Bürger in der Informationspflicht. Opt-In und nicht Opt-Out muss Google auch bei seinen anderen Diensten umsetzen.

Für mich muss gerade nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, auch ein Blick auf die private Datensammlungen großer Unternehmen geworfen werden. Nicht nur Google sammelt noch viel genauere und aussagekräftigere Daten, als durch das Urteil für illegal erklärt wurde.

Wir setzen uns für ein härteres Vorgehen bei der Datensammlung von großen Unternehmen ein. Diese Vorratsdatenspeicherung 3.0 in der Privatwirtschaft muss genauso auf den Prüfstand, wie das Vorgehen des Staates

Diese Möglichkeit darf nur als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, denn Google muss endlich lernen sich an Gesetze zu halten. Die Anwohner müssen bereits vor der Aufnahme um die Einwilligung gebeten werden. Wir sehen ganz klar Google und nicht die Bürgerinnen und Bürger in der Informationspflicht. Opt-In und nicht Opt-Out muss Google auch bei seinen anderen Diensten umsetzen.

Für mich muss gerade nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, auch ein Blick auf die private Datensammlungen großer Unternehmen geworfen werden. Nicht nur Google sammelt noch viel genauere und aussagekräftigere Daten, als durch das Urteil für illegal erklärt wurde.

Wir setzen uns für ein härteres Vorgehen bei der Datensammlung von großen Unternehmen ein. Diese Vorratsdatenspeicherung 3.0 in der Privatwirtschaft muss genauso auf den Prüfstand, wie das Vorgehen des Staates

  • Print
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • LinkedIn
  • MySpace
  • PDF
  • RSS
  • Tumblr
  • Twitter

Tags: , , ,

2 Kommentare

  1. Steffen sagt:

    Ich glaube, da kommen zwei Themen durcheinander:
    1. Das Sammeln von personenbezogenen Daten.
    2. Das Fotografieren von Gebäuden.

    Gebäude haben kein Recht am eigenen Bild. Deswegen darfst Du auch einfach den Petersdom fotografieren, ohne jedesmal nach der Erlaubnis des Papstes zu fragen. Du darfst auch das Haus Deines Nachbarn fotografieren. Du darfst auch die Häuser in der ganzen Straße fotografieren. Erst wenn Google das mit personenbezogenen Daten zusammenführt, wird das ein Problem.

    Ja. Google sammelt eine Menge Daten. Viele davon aber auch gar nicht, weil sie dann voll die geheimen Sachen über Leute rausfinden. Die sammeln zum Beispiel alles an Geschriebenem und Gesprochenem, was sie finden können, um ihre Spracherkennung und damit ihre Dienste zu verbessern.

    Ich seh vor allem in der Monopolisierung ein Problem: Google bietet einfach so großartige Dienste und die sind noch kein bisschen integriert. In Android sieht man ein wenig, wo es hingehen kann, wenn die Dienste miteinander verkettet werden. Wenn Du aber nach und nach bei immer mehr Diensten bist – einfach weil sie schon integriert sind – dann wird es für die Konkurrenz immer schwerer, an Dich zu kommen.

    Man hat das ja bei Windows gesehen. Damit hatte auch keiner ein Problem, bis Microsoft angefangen hat, für jeden Anwednungsfall eine Software mitzuliefern. Das hat jetzt mehr als 10 Jahre gedauert, dass Microsoft auch in der EU gezwungen werden konnte, zumindest den Browser optional zu machen…

  2. Katharina Rettke sagt:

    Mir ist es durchaus bewusst, dass das Sammeln von Daten und Fotografieren an sich
    zwei verschiedene Dinge sind. Auch sind Gebäude keine Menschen aber hinter diesen stecken Eigentümer und da muss für mich nachgeforscht werdden werden.
    Hier muss von der Ablichtung von Gebäuden öffentlichen Interesses und privaten Gebäuden unterscheiden werden. Da gilt für mich gleiche Rechtssprechung wie beim Ablichten von Personen. Da muss geprüft werden, ob nicht doch eine bisherige Rechtssprechung gilt oder eine neue geschaffen werden muss.

    Hinzukommt, dass Google das mit personenbezogenen Daten zusammenführt. Und da ist das besondere Problem “Google”.

    Und da ist neben dem Urteil des Verfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung auch das EU Wettbewerbsrecht heranzuziehen.

    Auch für mich sind das zwei verschiedene Punkte- die beide geprüft werden müssen!

Kommentar schreiben